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Bildungsurlaub am Meer auf Teneriffa

Bildungsurlaub

Fünf bezahlte Tage Weiterbildung im Jahr,
gesetzlich verankert
in 15 Bundesländern

Grundlagen

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, regional auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet, ist der gesetzliche Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen Weiterbildung. Während dieser Zeit wird das Gehalt regulär weiterbezahlt.

In 15 von 16 Bundesländern ist dieser Anspruch gesetzlich verankert, lediglich in Bayern gibt es aktuell keine entsprechende Regelung. Maßgeblich für die Genehmigung ist dabei das Bundesland, in dem sich der Arbeitsort befindet.

Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Beschäftigten in der Regel jährlich fünf zusätzliche Arbeitstage für anerkannte Seminare zu. Die Beantragung erfolgt direkt beim Arbeitgeber mithilfe der Vorlage zur Beantragung inklusive des Seminarplans und des Anerkennungsbescheids, die wir zur Verfügung stellen.

Die gezielte Förderung von Resilienz, Gesundheit und Fachwissen bringt wertvolle Impulse in den Arbeitsalltag zurück und stärkt die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden nachhaltig.

Nachschlagen

Aktuelle Informationen zu deinem jeweiligen Bundesland findest du hier:

Bildungsurlaub in Deutschland – iwwb.de (öffnet in neuem Tab)
Sonderfall

Sonderregelung für Hamburg

In Hamburg können gemäß § 15 des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes auch Anerkennungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden, sofern die Kriterien übereinstimmen. Die finale Zustimmung liegt im Ermessen der Arbeitgebenden. Der entscheidende Gesetzestext lautet wie folgt:

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

„§ 15 Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (1) Freistellung im Sinne dieses Gesetzes kann nur für Bildungsveranstaltungen beansprucht werden, die von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach mit den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind."

Auf dieser gesetzlichen Grundlage verlief die Beantragung für Teilnehmende aus Hamburg in der Praxis bisher nahezu immer erfolgreich.

Antrag beim Arbeitgeber

Antrag bei fehlender Landesanerkennung

Sollte für ein bestimmtes Bundesland aktuell noch keine direkte Anerkennung vorliegen, lohnt sich ein Antrag beim Arbeitgeber dennoch.

In der Praxis gewähren viele Arbeitgebende die Bildungsfreistellung auf kulanter Basis, wenn das Seminar in einem anderen Bundesland offiziell anerkannt ist. Die bereitgestellten Unterlagen und der Seminarplan dienen dabei als verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Personalabteilung.

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